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- Ein gesperrtes Konto, eine aus dem Store geworfene App, über Nacht halbierte Reichweite. Wer von einer Entscheidung eines BigTech-Konzerns, wie Google, Apple oder Meta betroffen ist, fragt sich, ob man dagegen überhaupt vorgehen kann.
Die Antwort lautet ja, aber der Weg dorthin ist lang, teuer und voller Hürden. Wie man all diese Hürden umschifft und Recht bekommt, besprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Christopher Unseld, der Onlinekonzernen regelmäßig vor Gericht begegnet.
Es geht um abschreckend hohe Kosten, Zustellung von Klagen sowie Ablauf von Gerichtsverhandlungen und die Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. Dazu wollen wir ebenfalls wissen, ob auch die schleichende Verschlechterung von Plattformen, Enshittification bezeichnet, ebenfalls eine Art des Machtbissbrauchs ist.
Dr. Christopher Unseld ist Rechtsanwalt bei Hausfeld in Berlin (Website, LinkedIn). Er berät im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie in komplexen Schadensersatzprozessen und Kartellschadensersatzverfahren. Er vertritt Unternehmen in Einzelverfahren ebenso wie Gruppen von Geschädigten im Wege des kollektiven Rechtsschutzes und führt einstweilige Rechtsschutzverfahren im Kartellrecht, insbesondere gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, etwa in Kontosperrungsfällen. Daneben engagiert er sich in der Juristenausbildung und leitet Arbeitsgemeinschaften zum Zivilrecht am Kammergericht Berlin.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Unseld für die Einblicke hinter die Kulissen und wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören!
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00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Christopher Unseld.
00:03:00 – Wie kann man BigTech verklagen und warum ist das besonders teuer?
00:13:00 – Wann liegt ein Missbrauch der Marktmacht vor?
00:17:30 – Ist Enshittification ein Ausfluss der Marktmacht?
00:21:30 – Aus welchen Gründen werden Verfahren gegen Google und Co. angestrengt?
00:27:00 – Wie erreicht man die Unternehmen und wie stellt man ihnen eine Klage zu?
00:41:00 – Wie lassen sich Grundsatzentscheidungen vor den höchsten Gerichten erreichen und können die BigTech-Konzerne das verhindern?
00:51:00 – Kann man nach einem Gerichtsverfahren weiter mit dem BigTech-Konzern zusammenarbeiten?
00:55:00 – Wie läuft ein Gerichtsverfahren in der Praxis ab?
01:07:00 – Wie fühlt man sich nach einem Verfahren gegen ein BigTech-Unternehmen?
01:22:50 – Wie ließen sich die Verfahren beschleunigen und kann KI eine Lösung sein?
Weiterführende Links
Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117
Sperren, Löschen, Faxen – Rechtsbelehrung 105
Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87
Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53 (Jura-Podcast)Virtual Reality,
LG München I, Urteil vom 28.05.2026, 26 O 869/26 – Google haftet für falsche KI-Übersichten
Der Beitrag BigTech vor Gericht – Rechtsbelehrung 149 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung. - Hätte der Terminator juristisch verhindert werden können? Mit dieser Frage steigen wir in ein Thema ein, das längst keine Science-Fiction mehr ist. Denn wenn Krisen und Kriege eines beschleunigen, dann die Entwicklung neuer Kriegstechnologien, und dazu gehört heute auch Künstliche Intelligenz.
KI-Waffen und autonome Waffensysteme sind dabei nur die vorläufig letzte Stufe einer langen Linie. Vom Mittelalter über die Schusswaffe bis zum Kampfflugzeug hat sich die Distanz zwischen Mensch und Schlachtfeld immer weiter vergrößert. Die Entscheidung über Leben und Tod an eine Maschine zu delegieren, ist insofern die konsequente, aber rechtlich wie ethisch hochbrisante Fortsetzung dieser Entwicklung.
Gemeinsam mit unserem Gast Nils Biedermann klären wir, was autonome Waffensysteme überhaupt ausmacht, ob es sie bereits gibt und wo das Völkerrecht beim Einsatz von KI im Krieg Grenzen zieht. Wir sprechen über die menschliche Kontrolle (Human in, on und out of the loop), über die Verantwortung für maschinell begangene Verbrechen, über die Anwendbarkeit des AI Act und darüber, ob der Einsatz von KI-Waffen mit der Menschenwürde vereinbar ist.
Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und den spannnenden, wenn auch beängstigenden Blick in die Entwicklung von KI-Waffen.
Euch wünschen wir viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare!
Nils Biedermann, LL.M., LL.M. (LinkedIn), trägt zwei Masterabschlüsse, einen im Medienrecht und in der Medienwirtschaft, den anderen in der Rechtsinformatik. Beruflich befasst er sich mit Datenschutz, KI-Compliance, Cybersecurity, Digital Economy und Telekommunikation. Sein Forschungsinteresse gilt der rechtlichen Einordnung von KI im militärischen Kontext. Er ist Autor des Beitrags „KI-gestützte autonome Waffensysteme, Überblick und rechtliche Einordnung“ in der ersten Ausgabe der Zeitschrift Rüstung, Sicherheit & Recht (RüSiR).
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00:00:00 – Einstieg ins Thema und Vorstellung des Gastes Nils Biedermann.
00:05:00 – Verbotene Waffensysteme.
00:09:35 – Was sind autonome Waffensysteme (Human in/on/out of the loop)?
00:15:45 – Gibt es solche vollautonomen Systeme bereits?
00:18:45 – Müssen autonome Waffensysteme tödlich sein, um als solche zu gelten?
00:21:00 – Wie sieht der internationale Konsens über den Einsatz autonomer KI-Waffen aus und wie
wird er überprüft?
00:35:00 – Ist es erforderlich, dass ein Mensch ein KI-System kontrolliert?
00:37:15 – Ist es praktisch realistisch und möglich, autonome Waffensysteme zu verbieten?
00:42:00 – Wer ist für die von der KI begangenen Verbrechen verantwortlich?
00:50:00 – Senkt der Einsatz von KI die Hemmschwelle, andere Menschen zu töten?
00:53:00 – Ist der AI Act (die KI-Verordnung) auf KI-Waffen anwendbar?
00:54:00 – In welche Richtung entwickelt sich die Bundeswehr und was steht im Konzeptionspapier des Bundesverteidigungsministeriums?
00:57:45 – Widerspricht der Einsatz von KI-Waffen nicht der Menschenwürde?
01:01:00 – Wie sieht die künftige Entwicklung aus?
00:08:45 – Butlerian Jihad.
Der Beitrag KI-Waffen – Rechtsbelehrung 148 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung. - Wie immer bringt auch dieses Obiter Dictum einen bunten Strauß an Themen für euch mit. Wir gehen wie immer auf euer Feedback zu den letzten drei Folgen ein, von Star-Trek-Recht über Klima- und Umweltklagen bis zum Social-Media-Verbot für Minderjährige.
Im Anschluss schauen wir uns an, wie KI sich immer stärker im Rechtsleben breitmacht und was das für Justiz, Beratung und Mandantschaft bedeutet.
Außerdem widmen wir uns einer Entscheidung des EuGH im Verfahren Kraftwerk vs. Moses Pelham. In dem über 20 Jahre andauernden Verfahren hat der EuGH eine grundlegende Entscheidung zu Sampling, Pastiches und Memes gefällt, die, jedoch weiterhin einiges zur Interpretation offenlässt. Ein weiteres Thema sind die zunehmenden Bußgeld für Dashcams in Autos, die entgegen der landläufigen Meinung, nicht vom BGH pauschal erlaubt wurden.
In eigener Sache geht es um die von Marcus betriebene Podcast-Instanz bei Mastodon, die Unterstützung benötigt, beziehungsweise Marcus als deren Betreiber. Unterstützen könnt ihr über:
Steady,
Paypal oder
Banküberweisung: Marcus Richter, Bank: Vivid, IBAN: DE53 2022 0800 0027 7679 88.
Zum Abschluss beantworten wir die private Frage und rufen euch auf, uns neue Fragen, gerne auch herausfordernder Natur, zuzusenden.
Wir sind schon gespannt und wünschen euch bis dahin viel Vergnügen beim Hören!
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00:00:00 – Feedback zur Folge „Star-Trek-Recht“.
00:12:00 – Feedback zur Folge „Klima- und Umweltklagen“.
00:20:40 – Feedback zur Folge „Social-Media-Verbot für Minderjährige“.
00:28:00 – Wie sich KI im Rechtsleben breitmacht.
00:43:00 – Moses Pelham, Pastiches beim Sampling und Memes: die EuGH-Entscheidung.
00:54:45 – Bußgeldtabelle für Datenschutzverstöße mit Dashcams.
00:58:45 – Werbung in eigener Sache: Marcus Richters Podcastdienste, die Finanzierung von podcasts.social und sich selbst googeln.
01:04:00 – Die private Frage und Aufruf, uns Fragen für das Format „Two Truths and a Lie“ zuzusenden.
Links zur Folge
Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112.
Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91.
Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96.
„Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17.
KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat – von RA Tobias Voßberg vie beck-aktuell.
„Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk“ – von Greta Sparzynski und Tarmio Frei bei Legal Tribune Online.
Video: Kraftwerk – Metall auf Metall.
Video: Sabrina Setlur – Nur Mir.
Der Beitrag Kraftwerk, KI und Knöllchen – Obiter Dictum 19 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung. - Nachdem wir rechtlich bereits im Erdorbit unterwegs waren, reisen wir in dieser Episode noch weiter hinaus und erschließen die Rechtsordnung der Vereinigten Föderation der Planeten aus dem Star-Trek-Universum. Als kundigen Guide haben wir Dr. Jens Ambrock eingeladen, dessen Buch „Das Recht der unendlichen Weiten. Gesetze und Direktiven im Star-Trek-Universum“ im April 2026 beim dfv erschienen ist. Dafür hat Dr. Ambrock, im Hauptberuf Datenschutzjurist beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, alle zwölf Fernsehserien, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane ausgewertet.
Wir finden das faszinierend und fragen zum Einstieg nach, wie er auf die Idee kam, ein juristisch fundiertes Fachbuch über fiktives Recht zu schreiben. Anschließend diskutieren wir die rechtlichen Grundpfeiler von Star Trek, etwa die Staatsform der Föderation, die Oberste Direktive sowie die Frage, wie sich ein Rechtssystem verändert, wenn Geld als Streitgegenstand und Sanktionsmittel wegfällt.
Dr. Jens Ambrock (LinkedIn, Mastodon, Instagram) ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lehrbeauftragter an der Universität Kiel und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung. In seinem im April 2026 beim Verlag dfv erschienenen Buch „Das Recht der unendlichen Weiten – Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ legt er die erste systematische Darstellung der Rechtsordnung der Vereinigten Föderation der Planeten vor.
Es zeigt sich schnell, dass viele Fragen, die in der Sternenflotte verhandelt werden, näher an unserer Gegenwart liegen, als es das 24. Jahrhundert vermuten lässt. Im Zeitalter von KI, Genetik und Neurotechnologien erscheinen die Rechtsfähigkeit von Androiden, genetische Verbesserungen und Telepathie als Eingriff in die Privatsphäre gar nicht mehr so fern.
Wir bedanken uns herzlich bei Jens Ambrock für die unterhaltsamen Einblicke in eines der sicherlich ungewöhnlichsten Rechtsgebiete und empfehlen sein Buch allen, die Recht und Star Trek gleichermaßen schätzen. Für diese Zielgruppe ist es aber ohnehin ein Pflichtkauf.
Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns wie immer auf eure Kommentare!
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00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
0:04:00 – Wie kommt man dazu, ein Buch zum Thema Star Trek zu schreiben?
00:09:30 – Was ist für ein rechtliches Staatsgebilde ist die Föderation der Vereinigten Planeten?
00:18:30 – Was besagt die Oberste Direktive, was ist ihr Gehalt und wie verbindlich ist sie tatsächlich?
00:30:30 – Hat das Fehlen von Geld einen Einfluss auf das Rechtssystem in Star Trek?
00:36:30 – Wie geht man in einer weiterentwickelten Gesellschaft mit Kriminellen um?
00:44:00 – Gibt es in der Star-Trek-Welt überhaupt Juristinnen und Juristen?
00:46:00 – KI-Recht und Robotik der Zukunft und wann eine Lebensform eigene Rechten erhält.
01:00:30 – Existieren Datenschutz und Privatsphäre in einer Welt, in der Gedanken und Empathie von Menschen telepathisch ausgelesen und Personen überall geortet werden können?
01:12:00 – Gibt es Urheberrechte in Star Trek, und welcher Charakter wäre der beste Richter?
01:17:30 – Welche Folgen sollte man aus juristischer Sicht unbedingt gesehen haben?
Der Beitrag Star-Trek-Recht – Rechtsbelehrung 147 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung. - Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger.
Der Klima-Beschluss und seine Begründung
Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten.
Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig).
Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise
Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden.
Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen.
Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius).
Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird.
Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte.
Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
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00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt.
00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit?
00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt?
00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen.
00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet?
00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH?
00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität.
00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält?
00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen?
00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte?
Besprochene Urteile:
Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20).
Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde.
LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024).
DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24).
Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20).
Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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